Zahnarztnotdienst in Bremen

Nach unseren regulären Sprechzeiten, in denen wir Ihnen die vorher schon genannten Untersuchungen und Behandlungen anbieten, nehmen wir auch am zahnärztlichen Notdienst der Stadt Bremen teil. Beim Notdienst wechseln wir uns mit unseren Kollegen ab. Den Notdienstplan finden Sie auf der Homepage der KVZ Bremen (Kassenärztliche Vereinigung der Zahnärzte Bremen). Sie können auch unter der Tel.-Nr. 0421/12233 erfragen, welche Praxis Notdienst hat.

Notdienstzeiten des Zahnarztes
Die Notdienstzeiten sind wochentags von 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr für ganz Bremen sowie samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr für die Bremer Neustadt. Weiterhin gibt es auch am Wochenende den Notdienst von 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr für ganz Bremen.

Die Zahnarzt-Notdienstzeiten der Zahnarztpraxis Dr. Gojnic im Jahr 2011 sind wiefolgt:

  • 16.04.2011
    • 10-12 Uhr
    • 17-18 Uhr
    • 21-23 Uhr
  • 27.08.2011
    • 10-12 Uhr
    • 17-19 Uhr

Nutzen Sie den zahnärztlichen Notdienst bitte nur, wenn Sie sehr starke Schmerzen haben, die nicht erst am nächsten Tag behandelt werden können! Die Kolleginnen und Kollegen sowie wir leisten diesen Notdienst zusätzlich zu den Praxisöffnungszeiten. Ansonsten lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen bitte telefonisch einen dringenden Termin – mit dem Hinweis auf Ihre Schmerzen etc. – geben. Wir werden Sie dann umfassend beraten und behandeln.

Zahnarztnotdienst der Zahnarztpraxis Dr. Gojnic in Bremen 

Zahnarztnotdienst der Zahnarztpraxis Dr. Gojnic in Bremen

Außerdem ist es sinnvoll, sich auch während der Notdienstsprechzeiten vorher telefonisch bei uns anzumelden, da wir Ihnen dann mitteilen können, wie lange Sie ungefähr warten müssen.

Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass wir während der Notdienste nur eine provisorische Behandlung bzw. Akutbehandlung durchführen können, da auch noch weitere Patienten unsere Hilfe benötigen! Für die weiterführende Behandlung müssen Sie dann mit uns oder Ihrem Zahnarzt weitere Termine während der Praxissprechzeiten vereinbaren. Denken Sie bitte, wenn Sie unseren Notdienst in Anspruch nehmen, auch an die 10 Euro Praxisgebühr, sofern Sie nicht über eine Quittung aus dem gleichen Quartal vorweisen können. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass die Praxisgebühr von Ihnen angemahnt wird. Ausgenommen davon sind natürlich Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren, für die auch sonst keine Praxisgebühr zu entrichten ist. Sie erhalten von uns für die Zahlung der Praxisgebühr eine Quittung, die Sie bei weiteren Zahnarztbehandlungen im gleichen Quartal bei unseren Kollegen vorlegen können, um nicht noch einmal die Gebühr entrichten zu müssen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben und würden uns freuen, Sie in unserer Praxis – wenn möglich während der regulären Praxissprechzeiten – begrüßen zu können.

Weitere Informationen zum Thema Zahnimplantate Bremen:

  • Dental Implantat
  • Zahnchirurgie
  • Zahnästhetik
  • Zahnbrücke
  • Zahnarztnotdienst